Sie haben einen Steinschlag in der Windschutzscheibe? Oft läßt
sich in einem solchen Fall der Wechsel der Frontscheibe durch eine
einfache Reparatur umgehen.
Bei solch einer Steinschlagreparatur dürfen nur Schäden,
die nicht im Sichtfeld des Fahres liegen, repariert werden. Der
Krater der Einschlagstelle darf einen Durchmesser von 5mm keinesfalls
überschreiten. Von der Einschlagstelle radial ausgehende Sprünge
dürfen nicht länger als 5mm sein, und nicht am Scheibenrand
enden.
Nur Schäden die an der Scheibenaussenfläche liegen dürfen
repariert werden. Innenscheiben und die Kunststoffolie dürfen
keinerlei Beschädigung aufweisen.
Desweiteren muss die Reparatur schnellstmöglichst nach Schadenseintritt,
durchgeführt werden (max. 48 Stunden).
In die Schadstelle dürfen weder Schmutz noch Feuchtigkeit eingedrungen
sein, um eine erfolgreiche Steinschlagreparatur gewährleisten
zu können.
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